Taucharbeiten

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Teilnahmebedingungen für Tauchkurse:
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Das Mindestalter für
Freiwassertauchgänge ist 14 Jahre (bei Schnorchelkursen
8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die schriftliche
Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen
Tauchaktivitäten verpflichtet sich der/die Erziehungsberechtigte,
am Tauchplatz anwesend zu sein.
Beim Theorieunterricht verpflichtet sich der/die Erziehungsberechtigte
den Kursteilnehmer 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an den
Kursleiter zu übergeben. Desweiteren verpflichtet
sich der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer spätestens
15 Minuten nach Unterrichtende abzuholen. Unsere Kursleiter
sind nicht berechtigt Minderjährige alleine nach Hause
fahren zu lassen, außer es liegt eine schriftliche Erklärung
der Eltern vor. Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer
auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause
geschickt.
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Der Teilnehmer (die Teilnehmerin)
an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von ärztlicher
Seite keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports
bestehen und legt spätestens eine Woche vor Kursbeginn
ein ärztliches Attest vor. Desweiteren erklärt der/die
Teilnehmer/in, dass eine Tauchsportversicherung zu Kursbeginn
abgeschlossen wird.
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Der/die Teilnehmer/in erklärt
sich damit einverstanden, dass die am Anmeldeformular angegeben
Daten elektronisch verarbeitet werden und an die zuständigen
Verbände weitergegeben werden dürfen.
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Während der Tauchgänge
und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer/innen und
ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Zuwiderhandeln
bedingt den Ausschluss vom Kurs. In diesem Fall besteht kein
Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr.
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Bei einem Rücktritt vom
Kurs werden Stornogebühren (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen)
fällig.
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Wird ein Tauchgang aus Gründen,
die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen
oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Wird der Kurs von dem (der) Teilnehmer (Teilnehmerin) abgebrochen,
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
Erscheint ein(e) Teilnehmer(in) nicht oder verspätet zum
Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
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Es ist grundsätzlich
untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem
Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und
aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.
...) wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle taucherischen Regeln
und Sicherheitsstandards einzuhalten.
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Die Teilnehmer/innen verpflichten
sich alle Formulare und Gebühren termingerecht zu hinterlegen.
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Die Kursgebühren enthalten:
Luft für Schüler u. Lehrer, Lehrmaterialien, Gebühren
für Theorie- u. Praxisunterricht, Equipment (Regler, Jacket,
Flasche, Blei, ABC,..), Prüfungsgebühren, Zertifizierungskosten. Nicht im
Kurspreis enthalten sind
Eintrittsgebühren für Bäder u. Seen, Reise- u. Quartierkosten sowie Fremdleistungen
(Basisbenutzung, Kosten für Bootsausfahrten,..).
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Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen
erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule übernimmt keine
Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule
nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung
erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz).
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Die Tauchschule übernimmt
keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust
von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum.
Der (die) Teilnehmer(in) haftet für die während des
Kurses zur Verfügung gestellten Gegenstände. Bei Diebstahl,
Verlust oder Beschädigung muss der (die) Teilnehmer(in)
die Kosten für die Wiederbeschaffung (Reparatur) der Gegenstände
übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge
und Führungen.
Etwas anderes gilt nur in den Fällen in denen Verschulden
der Tauchschule vorliegt. Auch in diesen Fällen beschränkt
sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz).
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Für Erfüllungsgehilfen
der Tauchschule gelten die gleichen Haftungsgrundsätze
wie für die Tauchschule.
Die Haftung für die Erfüllungsgehilfen beschränkt
sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz).
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Die Sicherheit beim Tauchsport
ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung
voll funktionsfähig ist.
Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte
wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig
geprüft.
Dieser Umstand entbindet den (die) Teilnehmer(in) nicht von
der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit
der verwendeten Geräte zu überzeugen.
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Das Jagen oder Harpunieren
von Fischen beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird
von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen.
Außerdem ist die Sauberhaltung des Tauchgewässers
und der Uferbereiche oberstes Gebot. Das Gelände der Tauchschule
ist keine Badeanstalt.
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Während des Schulungsbetriebes
ist der Konsum von Alkohol 12 h vor einem Tauchgang untersagt.
Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbildner/in zu melden.
Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu
vermeiden.
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Durch die Anmeldung zu oben
genannten Kurs werden die Teilnahme-, Zahlungs-, und Stornobedingungen,
sowie die Trainingsordnung zur Kenntnis genommen.
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Ein Schwimmbefähigungsnachweis
ist zu erbringen (= Testschwimmen am Beginn der 1.Hallenbadeinheit).
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Für versäumte Unterrichtseinheiten
besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
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Hat ein Teilnehmer nicht in
der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, kann er Perfektionsstunden
(Preise sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen) buchen,
um Prüfungsreife zu erlangen.
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Begonnene Kurse müssen
binnen 4 Monaten (ab dem 1.Kurstag) beendet werden, ansonsten
muss der Kurs zur Gänze auf eigene Kosten wiederholt werden.
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Zahlungs- und Stornobedingungen
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Die Gebühr für Veranstaltungen
(Seminare, Vorträge, Kurse, Exkursionen, Reisen und dergleichen)
ist mit der Anmeldung fällig.
- Ratenzahlung ist nur bei Kursgebühren über 500,-- möglich und muss mit der Geschäftsführung schriftlich vereinbart werden.
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Mahnwesen
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Ist eine Gebühr nicht
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Tauchschule
verbucht worden, erfolgt eine erste Mahnung (= Zahlungserinnerung).
Ist am Tage des Kursbeginns die Veranstaltungsgebühr nicht
am Konto verbucht worden, erfolgt die 2. Mahnung. Ist eine Zahlung
14 Tage nach Kursbeginn nicht verbucht worden, erfolgt eine
dritte und letzte Mahnung. Für diese werden 300,-- Mahngebühr
sowie 13% Verzugszinsen ab dem allerersten Fälligkeitstermin
verrechnet. Wird nach der dritten Mahnung die Veranstaltungsgebühr
(zuzüglich Mahngebühr und Verzugszinsen) nicht binnen
4 Wochen auf das Konto der Tauchschule gutgeschrieben, wird
der Akt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Der Schuldner trägt
sämtliche entstehenden Kosten.
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Kursabsagen seitens der Tauchschule:
Die Tauchschule behält es sich vor, wenn die erforderliche
Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht wird, den
Kurs abzusagen. Der Teilnehmer hat dann das Recht auf einen
anderen Kurs des aktuellen Programmes umzubuchen.
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Veranstaltungsumbuchungen
seitens der Teilnehmer:
Die Teilnehmer haben bis 4 Wochen vor Kursbeginn die Möglichkeit
auf einen gleichwertigen Kurs umzubuchen. Erfolgt die Umbuchung
nach dem 28. Tag vor Kursbeginn werden die entsprechenden Stornogebühren
verrechnet.
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Veranstaltungsstornierungen
seitens des Teilnehmers haben nachweislich schriftlich unter
Angabe des Stornogrundes zu erfolgen.
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Stornogebühren bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:
bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
20 % des gesamten Veranstaltungspreises
29. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
25 % des gesamten Veranstaltungspreises
19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des gesamten Veranstaltungspreises
9. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
65 % des gesamten Veranstaltungspreises
ab 3. Tag (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn:
85 % des gesamten Veranstaltungspreises
am Tag der Veranstaltung:
100 % des gesamten Veranstaltungspreises
Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und der volle Veranstaltungspreis
ist fällig.
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